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TOLLWUTIMPFUNG – PFLICHT IN DEN GEMEINDEN SÜDTIROLS

Die Tollwut hat sich vom Gebiet Kroatiens über Slowenien auf das Gebiet der Region Friaul – Julisch Venetien ausgebreitet und hat im November 2009 plötzlich die Provinz Belluno erreicht und ist dort sowohl in Wildtieren als auch in Haustieren wieder aufgetaucht. Die letzten vorgefundenen Seuchenfälle befinden sich im Gebiet von Gemeinden in unmittelbarer Nähe zu den autonomen Provinzen von Trient und Bozen.

Um dieser außergewöhnlichen Situation entgegenzutreten wurde eine Dringlichkeitsverordnung (M.V. vom 26.11.2009) erlassen, die seit 07.12.2009 in Kraft ist. Um die Bestimmungen der obgenannten Dringlichkeitsverordnung konkret umzusetzen wurde das Dekret Nr. 31.12/712466 vom 14.12.2009 erlassen, welches im Abschnitt 1 die Vorbeugung der Tollwut bei Haustieren beinhaltet und Folgendes besagt:

1. Sämtliche in der Provinz Bozen gehaltenen Hunde älter als 3 Monate müssen mit einem Impfstoff gegen die Tollwut geimpft sein. Die Dauer der Gültigkeit der Impfung entspricht den Angaben des Impfstoffherstellers.

2. Für die erste Anwendung müssen sämtliche in der Provinz Bozen vorhandenen Hunde, innerhalb 31. März 2010 geimpft sein.

3. Zwecks Impfung kann man sich sowohl an den eigenen Vertrauenstierarzt wenden als auch an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes, der die Tollwutimpfungen anhand eines für jede Gemeinde einzeln festgelegten Zeitplans vornehmen wird. Die Besitzer von Hunden, die beabsichtigen der Pflichtimpfung des eigenen Tieres über den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes nachzukommen, müssen zum bekannt gegebenen Zeitpunkt am für die Impfung angeführten Ort erscheinen, wobei der Hund angeleint und entsprechend mittels Mikrochip gekennzeichnet sein muss und einen Maulkorb tragen muss, der Bisse verhindert.

4. Über die erfolgte Impfung muss eine Bescheinigung ausgestellt werden.

 

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR TOLLWUT

1. Was ist die Tollwut?
 Die Tollwut ist eine Krankheit, welche durch einen Virus verursacht wird, und bei nicht angemessener Behandlung immer tödlich ist.
 
2. Wie wird sie übertragen?
Das Virus ist im Speichel des erkrankten Tieres vorhanden und kann auf den Menschen durch einen Biss, Kratzwunden, durch das Lecken von verletzter Haut übertragen werden oder wenn Speichel des infizierten Tieres mit den Schleimhäuten in Kontakt kommt.
 
3. Vorsichtsmassnahmen
Vermeide jeglichen Kontakt mit wilden Säugetieren oder mit jeglichem unbekannten Tier, auch wenn es freundlich wirkt und sorge dafür, dass Deine Tiere keinen Kontakt zum Wild haben.
Wende Dich an Deinen Vertrauenstierarzt, wenn Dein Hund oder Deine Katze ihr übliches Verhalten ändern oder ein ungewöhnliches Benehmen zeigen.
 
4. Symptome beim Tier
Ein tollwütiges Tier zeigt Verhaltensänderungen:
das wilde Tier verliert die natürliche Scheu vor dem Menschen, gutmütige Tiere werden aggressiv, es können jedoch auch nur Schwierigkeiten bei der Fortbewegung und Lähmungserscheinungen auftreten und letztendlich verendet das Tier. Es muss darauf hingewiesen werden, dass ein an Tollwut erkranktes Tier Symptome auch erst nach Wochen oder Monaten zeigen kann. Deshalb ist es nicht immer möglich, den genauen Zeitpunkt der Infektion festzulegen.
 
5. Im Fall eines Bisses
  • Wasche die Wunde (auch Kratzer oder kleine Wunden) mit reichlich Wasser und Seife 15 Minuten lang und desinfiziere anschließend mit Alkohol oder jodhaltigem Päparat. Das verringert das Infektionsrisiko.
  • Wende Dich immer an die "Erste Hilfe" für die Wundversorgung! Beschreibe, wie der Biss sich ereignet hat. Falls notwendig, wird der Arzt die Post-Expositions-Impfung gegen Tollwut verabreichen.
  • Erfolgte der Biss durch ein Haustier, ist es wichtig dieses zu identifizieren (das Tier wird 10 Tage lang einer sanitären Überwachung unterzogen).
 

Copyright by Hundeschule Pfotentreff Olang 2009